30. September: Diese Deadline sollten GmbH-Geschäftsführer nicht verpassen! Der Jahresabschluss ist fertig, aber noch nicht beim Firmenbuch eingereicht? Dann wird es höchste Zeit, die Offenlegungsfrist zu prüfen. Denn eine verspätete Einreichung kann Zwangsstrafen für die GmbH und ihre Geschäftsführer nach sich ziehen.
In diesem 360° Steuer-Tipp erfährst du:
- Welche Frist für GmbHs gilt
- Was bei einer verspäteten Offenlegung passieren kann
- Wen eine Zwangsstrafe trifft
- Warum du nicht bis zum letzten Tag warten solltest
Für viele GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12. ist der 30. September die entscheidende Deadline.
Mein Tipp: Stimme den Jahresabschluss rechtzeitig mit deiner Steuerberatung ab und stelle sicher, dass die Offenlegung beim Firmenbuch fristgerecht erfolgt. 360° Steuer-Tipp – Steuerwissen verständlich. Praxisnah. Auf den Punkt.
Freundliche Grüße,
Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team