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VO/ Richtlinien zum Verlustersatz III (Jänner März 2022)

VO/ Richtlinien zum Verlustersatz III (Jänner März 2022)

Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer!

Das BMF hat die Verordnung betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Verlustersatzes im Jahr 2022 (VO Verlustersatz III) im BGBl. II Nr. 582/2021 nun veröffentlicht.

Die Eckpunkte des Verlustersatz III gem. Richtlinien sind:

  • Verlustersatz für Zeiträume von Jänner bis März 2022 (Pkt 4.4.2.)
  • bei Umsatzausfall von mindestens 40 % zum Vergleichsmonat 2019 (Pkt 4.1.)
  • Ersatzrate von 70 bis 90 % der Bemessungsgrundlage (Pkt 4.3.)
  • Beihilfenhöchstgrenze Eur 12 Mio (Pkt 4.3.)
  • beantragbar in bis zu zwei Tranchen ab 10. Februar 2022 (Pkt 5.3.)
    • erste Tranche iHv 70 % des voraussichtlichen VE ab 10.2. bis 9.4.2022 beantragbar
    • zweite Tranche (Endabrechnung) ab 10.4. bis 30.9.2022 beantragbar
  • Covid-Compliance (bei Covid-Verwaltungsstrafen Rückzahlungspflicht (Pkt 6.1.7. u. 6.2.8)

In den FAQ zum Verlustersatz und verlängerten Verlustersatz ist der Verlustersatz III in Abschnitt 8 (ab Seite 41, Stand 2.12.2021) kurz behandelt.

 

Bei Fragen dazu sind wir gerne für Sie da!

 

Beste Grüße aus unserer Kanzlei & bleiben Sie gesund,

Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team