Steuernews

Alles neu.Steuernews ab Jänner 2015

Mit Beginn des Jahres 2015 sind auch einige steuerliche Änderungen bzw Neuerungen in Kraft getreten! Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst!

Änderungen ab 1.1.2015

Lohnverrechnung: Mit 1.1.2015 wurde der Zuschlag nach dem IESG auf 0,45 % gesenkt (bisher 0,55 %).

Änderungen für Land- und Forstwirte: Ab 1.1.2015 tritt die neue Pauschalierungsverordnung für Land- und Forstwirte in Kraft.

Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen: Ab 1.1.2015 können sich auch Einpersonenunternehmen unter gewissen Voraussetzungen in die Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) eintragen lassen.

MOSS: Ab 1.1.2015 kann der MOSS (Mini-One-Stop-Shop) genützt werden, und zwar für alle elektronisch erbrachten Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie andere elektronisch erbrachte Leistungen, für die sich der Leistungsort ab Jahresbeginn auf den Empfängerort verschoben hat.

Auflösungsabgabe 2015: Bei Kündigung eines Arbeitnehmers muss, wenn keine Ausnahmeregelung zutrifft, eine Auflösungsabgabe bezahlt werden. Die Abgabe wird jedes Jahr erhöht. Im Jahr 2015 beträgt sie € 118,00.

 

Über andere wichtige Änderungen werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten und rechtzeitig informieren.

Wir wünschen einen erfolgreichen Start ins Jahr 2015!

Ihr 360* Business Planner – Team!

Ihr Geschäft. Unser Plan.